Leichtflüssigkeitsabscheider
Mit mineralischen Leichtflüssigkeiten belastetes Regen- oder Schmutzwasser darf nicht ohne entsprechende Vorbehandlung abgeleitet werden. Zu mineralischen Leichtflüssigkeiten zählen u.a. Benzin, Benzol, Schmierstoffe, Öle, etc. Nicht dazu gehören Emulsionen, Fette und pflanliche oder tierische Öle.
Die entsprechenden Abscheider sind in der DIN 858 (Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten) sowie in der DIN EN 1253 (Abläufe für Gebäude) geregelt. Die Abscheider für mineralische Leichtflüssigkeiten werden hierbei auch unter der Bezeichnung „Benzinabscheider“ geführt. Durch den Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheidern wird die Gefährdung durch explosionsfähige Gemische in Kanalisationsanlagen, die Verschmutzung von Fließgewässern und die Störung von Kläranlagen und ausgeschlossen. Sie müssen bei Parkhäuser, Kfz-Werkstätten und -Verwertungsbetrieben, Kfz-Waschplätzen und Waschanlagen, Fuhrparks und Werkhöfen, Flugplätzen, Kasernen, Tanklager und Tankstellen angeordnet werden.
Im Abscheider erfolgt aufgrund des Fließquerschnitts- und der Oberflächenvergrößerung eine Beruhigung des zufließenden Leichtflüssigkeits-Abwasser-Gemisches. Die Entmischung vollzieht sich unter dem ausschließlichen Schwerkrafteinfluss.
In die Abscheideanlage, bestehend aus Schlammfang und Abscheider, darf nur Abwasser eingeleitet werden, aus dem Leichtflüssigkeiten abgeschieden werden müssen. Häusliches Schmutzwasser sowie Regenwasser von Dach- und Hofflächen, auf denen keine Leichtflüssigkeit anfallen kann, dürfen nicht in Abscheideranlagen eingeleitet werden.
Wir übernehmen die sachkundige Kontrolle des Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100 Punkt 14.3.
Wir übernehmen:
Wiederbefüllung des Abscheiders mit Frischwasser
Die Wiederbefüllung des Abscheiders erfolgt durch uns mit Frischwasser.
Entsorgung der Rückstände
Die Entsorgung der Rückstände erfolgt durch uns nach den gesetzlichen Vorschriften.
Monatliche Kontrolle
In Deutschland richtet sich die Wartung nach der DIN 1999-100/200. Verpflichtend ist die monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen (DIN 1999-100 Punkt 14.3) mit:
- Messung von Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
- Messung des Schlammspiegels bzw. -volumens
- Kontrolle Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses des Abscheider (der den Abscheider blockiert, wenn das Sammelvolumen erschöpft ist) oder soweit vorhanden der Alarmeinrichtung, die die Erschöpfung der Sammelkapazität anzeigt.
- Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter Koaleszenzeinsatz während Durchfluss um ggf. Verstopfung des Einsatzes festzustellen.
- Kontrolle von ev. Sonderkonstruktionen
Halbjährliche Wartung
Verpflichtend ist gemäß Punkt 14.4 der Norm auch eine halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen mit:
- Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes mit Reinigung oder Austausch nach Angaben des Herstellers
- soweit erforderlich Reinigung und Leerung
- soweit vorhanden Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht
Die Wartungsperiode kann auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden, wenn die Anlage nur der Absicherung von Flächen und Anlagen dient oder der Behandlung von Regenwasser.