Leichtflüssigabscheider

Mit mineralischen Leichtflüssigkeiten belastetes Regen- oder Schmutzwasser darf nicht ohne entsprechende Vorbehandlung abgeleitet werden. Zu mineralischen Leichtflüssigkeiten zählen u.a. Benzin, Benzol, Schmierstoffe, Öle, etc. Nicht dazu gehören Emulsionen, Fette und pflanliche oder tierische Öle.

Die entsprechenden Abscheider sind in der DIN 858 (Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten) sowie in der DIN EN 1253 (Abläufe für Gebäude) geregelt. Die Abscheider für mineralische Leichtflüssigkeiten werden hierbei auch unter der Bezeichnung “Benzinabscheider” geführt. Durch den Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheidern wird die Gefährdung durch explosionsfähige Gemische in Kanalisationsanlagen, die Verschmutzung von Fließgewässern und die Störung von Kläranlagen und ausgeschlossen. Sie müssen bei Parkhäuser, Kfz-Werkstätten und -Verwertungsbetrieben, Kfz-Waschplätzen und Waschanlagen, Fuhrparks und Werkhöfen, Flugplätzen, Kasernen, Tanklager und Tankstellen angeordnet werden.

Im Abscheider erfolgt aufgrund des Fließquerschnitts- und der Oberflächenvergrößerung eine Beruhigung des zufließenden Leichtflüssigkeits-Abwasser-Gemisches. Die Entmischung vollzieht sich unter dem ausschließlichen Schwerkrafteinfluss.

In die Abscheideanlage, bestehend aus Schlammfang und Abscheider, darf nur Abwasser eingeleitet werden, aus dem Leichtflüssigkeiten abgeschieden werden müssen. Häusliches Schmutzwasser sowie Regenwasser von Dach- und Hofflächen, auf denen keine Leichtflüssigkeit anfallen kann, dürfen nicht in Abscheideranlagen eingeleitet werden.

Wir übernehmen:

Die Wiederbefüllung des Abscheiders erfolgt durch uns mit Frischwasser.

Die Entsorgung der Rückstände erfolgt durch uns nach den gesetzlichen Vorschriften.