Dichtheitsprüfung

Im Zusammen­hang mit den Neubau­ab­nahmen, aber auch im Zuge der standard­mäßigen Wiederholung­sprüfungen, werden von uns Dichtheits­prüfungen nach ATV, EN und DIN übernommen, die nach den neuesten Vor­schriften durch­geführt werden. Jede Abwasserleitung oder Betonschacht muss dicht sein, denn die Versickerung von Abwasser in das Erdreich und die Gewässer ist gesetzlich verboten. Daher besteht die ausdrückliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Die Dichtheitsprüfung hat durch einen behördlich anerkannten und unabhängigen Sachverständigen zu erfolgen.

  • Dichtheitsprüfung als Luft- und Wasserdruckprobe für neu hergestellte Rohrleitungen gemäß DIN EN 1610
  • Schachtprüfungen als Luft- und Wasserdruckprobe gemäß DIN EN 1610
  • Prüfung von Abscheidern DIN EN 4040-100
  • Prüfung von Fäkalgruben DIN EN 12566
  • Hausanschlussprüfungen DIN EN 1610 / DIN 1986 Teil 30
  • Optische Dichtheitsprüfung nach DIN 1986 Teil 30
  • Hochdruckprüfungen an Druckrohrleitungen gemäß DIN EN 805
  • Erstellung Nachweis über Dichtheitsprüfung

Selbstverständlich ist eine Dichtheitsprüfung nicht nur zur Kontrolle von bereits durchgeführten Reparaturen sinnvoll, sondern auch als Präventivmaßnahme und Statusaufnahme hilfreich. Auf diese Weise kann beurteilt werden, ob beispielsweise Maßnahmen wie eine Kanalsanierung notwendig ist.