Häufig gestellte Fragen

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Folgende Fragen müssen dazu beantwortet werden: Wie groß ist der Teich? Ist er anfahrbar bzw. wie weit ist er von der Parkmöglichkeit unseres Fahrzeuges entfernt? Dies ist etwa so groß wie ein Müllabfuhrfwagen. Am besten kontaktieren Sie uns telefonisch unter 040/523 60 66.

Bei einer Dichtheitsprüfung wird ein Abwasserschacht auf Dichtheit geprüft. Dies kann mittels Wasser oder Luft erfolgen. Alle Betreiber einer Abwasseranlage (sowohl öffentlich als auch privat) sind in von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Intervallen zu einer Dichtheitsprüfung verpflichtet.

Gastronomiebetriebe und andere Branchen, die regelmäßig Fette oder Öle in das Abwasser einleiten, sind verpflichtet einen Fettabscheider zu betreiben. Die Pflicht zum Einbau folgt aus dem § 57 und § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), dem Landeswassergesetz, den kommunalen Abwassersatzungen sowie der Indirekteinleiter-Verordnung. Zusätzliche DIN-Normen regeln die Voraussetzungen zum Einbau, den Nenngrößen, Eigenkontrolle, Wartung, Inspektion usw. Hierbei sind die DIN EN 1825 und DIN 4040-100 zu berücksichtigen. In der Hansestadt Hamburg müssen Fettabscheider alle vier Wochen gereinigt und gewartet werden.

Abscheiderinhalte sind zu entsorgen und die Anlage zu reinigen, wenn die Leichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermenge erreicht hat. Der Inhalt des Schlammfangs ist zu entsorgen, wenn die Schlammschicht 50% der maximalen Schichtdicke erreicht hat. Wir raten dazu, eine Ölabscheideranlage mindestens einmal jährlich reinigen und entleeren zu lassen.

Nein, wir sind kein Entsorgungsfachbetrieb für Dixie-Toiletten und andere Kleinkabinen.

Nein, wir nehmen kein Altöl entgegen.

Nein, wir entsorgen keine tierische Fäkalien.