Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Im Rahmen von Verträgen zwischen der HD-FAEKAL Stadt- und Industriereinigungsgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend: HD-FAEKAL) und Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) gelten ausschließlich folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftragsgebers erkennen wir nicht an – ausgenommen ist eine Zustimmung in Textform. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(2) Sind für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen vereinbart oder dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beigefügt, so gelten die AGB nachrangig und ergänzend.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
(3) Terminangaben der HD-FAEKAL stellen keine Fixtermine dar.
(4) Für die Anerkennung der erbrachten Leistung genügt die Unterschrift des Fahrers der HD-FAEKAL auf dem Leistungsnachweis der HD-FAEKAL.
2. Pflichten der HD-FAEKAL
Die HD-FAEKAL wird den Auftrag ordnungsgemäß im Rahmen der technischen Möglichkeiten mit den von ihr eingesetzten Geräten ausführen. Die HD-FAEKAL ist berechtigt, sich zur Aufgabenerfüllung Dritter zu bedienen.
3. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat der HD-FAEKAL alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen mitzuteilen. Der Auftraggeber hat die Stoffe zu deklarieren und die Bedingungen der geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen bezüglich der von der HD-FAEKAL zu erbringenden Leistungen zu beachten.
(2) Der Auftraggeber garantiert der HD-FAEKAL, dass im Rahmen von Entsorgungsmaßnahmen überlassene Abfälle den vereinbarten Spezifikationen entsprechen sowie keine anderen Stoffe/Abfälle beigemischt sind.
(3) Der Auftraggeber hat für die Fahrzeuge der HD-FAEKAL eine hinreichend befestigte Zufahrt sowie einen hinreichend befestigten Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Für Schäden an Hofflächen, Einfahrten, Straßen, Bäumen usw. die durch das Befahren des Fahrzeugs, insbesondere aufgrund hoher Drucklasten entstehen, übernimmt die HD-FAEKAL keine Haftung.
(4) Für im Einzelfall vom Auftraggeber zugewiesene Ablade- und Deponieflächen trägt dieser die alleinige Verantwortung und stellt die HD-FAEKAL von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
4. Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten grundsätzlich die von der HD-FAEKAL unterbreiteten Angebotspreise bzw. die Preislisten in der aktuell gültigen Fassung. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der HD-FAEKAL unter Einhaltung der Textform bestätigt werden. Preisvereinbarungen mit dem Fahrpersonal sind für die HD-FAEKAL nicht bindend. Im Einzelfall ist die HD-FAEKAL berechtigt eine Änderung der Vergütung oder Belastung zu verlangen, wenn die Kosten, insbesondere aufgrund von Steigerungen der Beseitigungs- oder Verwertungsaufwendungen eine Änderung erfahren.
(2) Die vereinbarten Preise und Entgelte sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
(3) Wartezeiten und vergebliche An- und Abfahrten werden dem Auftraggeber, soweit er dies zu vertreten hat, in Rechnung gestellt. Er haftet der HD-FAEKAL gegenüber auch für durch Dritte entstandene Verzögerungen, die nicht durch die HD-FAEKAL zu vertreten sind.
(4) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche festgestellt, unbestritten oder von der HD-FAEKAL in Textform anerkannt sind.
5. Gewährleistung / Haftung
(1) Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten gemäß Ziffer 3. der AGB, so haftet er der HD-FAEKAL gegenüber für hierdurch verursachte Schäden (bspw. an Arbeitsgeräten) und ist zum Ausgleich des Mehraufwands bei der HD-FAEKAL verpflichtet. Das Gleiche gilt für Standzeiten, die nach den bei der HD-FAEKAL betriebsüblichen Sätzen abzugelten sind, wobei der Auftraggeber nachweisen kann, dass der HD-FAEKAL ein geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht der Schaden bei Dritten, hat der Auftraggeber die HD-FAEKAL von der Inanspruchnahme freizustellen.
(2) Wird der HD-FAEKAL infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, zum Beispiel Streik und Aussperrung, die Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so entfällt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung. Die HD-FAEKAL kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
6. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Norderstedt.
Stand März 2020